In welchen Fällen muss man nicht Richtung Qibla (Mekkah/Kaaba) beten?

بسم الله الرحمن الرحيم

Zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets gehört das Wenden zur Gebetsrichtung. Und das Gebet wird nur dadurch gültig, denn Allah – ta’ala – hat dies geboten und wiederholte dieses Gebot im edlen Quran. So sagte Allah – ta’ala: {Und woher du immer heraustrittst, da wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte. Und wo immer ihr seid, da wendet eure Gesichter in ihrer Richtung} [2:150]

Und als der Prophet – sall-llahu alahi wassalam – anfangs Medina erreichte, betete er in Richtung Jerusalem, wodurch die Kaaba hinter ihm und die Levante (Asch-Schaam) vor ihm war. Doch danach wartete er darauf, dass Allah – subhana wa ta’ala – ihm Gegenteiliges erlaubte, woraufhin er sein Gesicht Richtung Himmel wandte und darauf wartete, wann Jibril zu ihm, mit der Offenbarung, kommt sich zur Kaaba zu richten. So sagte Allah – ta’ala: {Wir sehen ja dein Gesicht sich (suchend) zum Himmel wenden. Nun wollen Wir dir ganz gewiss eine Gebetsrichtung zuweisen, mit der du zufrieden bist. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte!} [2:144] So hat Allah ihm geboten sich in die Richtung der geschützte Gebetsstätte zu wenden. Diesbezüglich wurden nur drei Fälle ausgenommen:

Erstens: Wenn man nicht dazu imstande ist, wie bei einem Kranken, der sich nicht in der Gebetsrichtung befindet und sich auch nicht dahin (bzw. zu ihr) wenden kann. In diesem Fall entfällt das Wenden zur Gebetsrichtung, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: {Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt} [64:16]. Er – ta’ala- sagte auch: {Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag} [2:286] Und der Prophet – sall-llahu alaihi wassalam- sagte: „Wenn ich euch eine Sache auferlege, dann kommt ihr nach soweit ihr könnt.“ [Sahih Al-Bukhari (7288) und Muslim (1337)]

Zweitens: Wenn man in Furcht ist, wie jemand, der vor einem Feind, Raubtier oder einer Flut flüchtet. Hier soll man in die Richtung beten, in die man sich gerade befindet. Der Beweis dafür ist die Aussage Allahs – ta’ala: {Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wusstet} [2:239] Denn die Aussage {Wenn ihr in Furcht seid}, ist allgemein und beinhaltet jede Furcht. Und die Aussage: {Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wusstet}, beweist, dass es kein Problem darstellt, wenn der Mensch jede Dhikr/Gottesgedenken, aufgrund von Furcht, unterlässt. Und dazu gehört das Wenden zur Gebetsrichtung. Diese Ansicht wird auch durch die beiden vorigen edlen Verse und dem prophetischen Hadith dahingehend untermauert, dass die Pflicht mit dem Können/der Möglichkeit verbunden ist.

Drittens: Wenn man ein freiwilliges Gebet auf der Reise verrichtet, egal ob man sich in einem Flugzeug, Auto oder auf einem Kamel befindet. Dann betet man das freiwillige Gebet in die Richtung, in die man (gerade) schaut, wie das Witr-Gebet, das Gebet in der Nacht, das Duha-Gebet usw.

Der Reisende sollte, wie der Sesshafte, alle freiwilligen Gebete komplett verrichten, bis auf die Rawatib-Gebete, wie die Rawatib-Gebete des Mittags-, Abend- und Nachtgebets, denn es gehört zur Sunnah sie (in diesem Fall) zu unterlassen. Wenn man also auf der Reise ein freiwilliges Gebet verrichten will, dann soll man in die Richtung beten, in der man sich gerade befindet. Dies ist in den beiden „Sahih-Werken“ vom Gesandten Allahs – sall-llahu alaihi wassalam – authentisch überliefert worden.

In diesen drei Fällen ist es nicht verpflichtend sich zur Gebetsrichtung zu wenden. Was den Unwissenden angeht, so muss er sich zur Gebetsrichtung wenden, jedoch muss er seine Gebete nicht wiederholen, wenn er sich bemüht und Ausschau hält und sich dann herausstellt, dass er sich doch geirrt hat. Und wir sagen nicht, dass die Gebetsrichtung bei ihm entfällt, vielmehr muss er sich zu ihr wenden und, entsprechend seiner Möglichkeiten, Ausschau halten. Wenn er dies getan hat und sich herausstellt, dass er sich geirrt hat, dann muss er das Gebet nicht nachholen. Der Beweis hierfür ist, dass die Prophetengefährten, die von der Veränderung der Gebetsrichtung zur Kaaba noch nichts wussten, an jenem Tag das Morgengebet in der Qubaa-Moschee verrichteten, woraufhin ein Mann kam und sagte: „Dem Gesandten Allahs – sall-llahu alaihi wassalm – wurde in dieser Nacht ein Quran(-Vers) herab gesandt. Und ihm wurde befohlen sich zur Kaaba zu wenden, so tut dies auch!“ Und ihre Gesichter zeigten in Richtung der Levante, woraufhin sie sich umgedreht und zur Kaaba gewendet haben. [Überliefert von Al-Bukhari (403) und Muslim (526)]. Nachdem die Kaaba hinter ihnen war, machten sie diese vor sich, drehten sich um und führten ihr Gebet fort. Und dies geschah zu Lebzeiten des Propheten – sall-llahu alaihi wassalam. Es gab keine Missbilligung/Verwerfung dessen, wodurch es erlaubt war. Gemeint ist, dass wenn der Mensch sich bezüglich der Gebetsrichtung, aus Unwissenheit, irrt, er das Gebet nicht nachholen muss. Doch wenn es sich herausstellt (dass er falsch liegt), auch wenn es mitten im Gebet geschieht, dann muss er sich zur Gebetsrichtung wenden. Und das Wenden zur Gebetsrichtung ist eine der Säulen des Gebets, außer in den drei erwähnten Stellen (Situationen), und (in dem Fall,) wenn man einen Fehler (hinsichtlich der richtigen Gebetsrichtungen) begangen hat, nachdem man sich jedoch zuvor bemüht hatte.

Quelle: Majmu‘ Fatawa Ibn ‚Uthaymin (12/433-435).

 

Sollte man zu Hause den Adhan rufen und die Iqamaah sprechen zum Gebet?

بسم الله الرحمن الرحيم

Frage:

Genügt es für eine Frau, die zu Hause betet, lediglich den Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) zu sprechen? Und wenn der Mann sich zum Gebet in der Moschee verspätet und es (deshalb) zu Hause verrichtet – zu seiner vorgeschriebenen Zeit oder auch nicht – genügt es für ihn dann lediglich den Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) zu sprechen, oder muss er zum Gebet rufen (Adhaan machen) und die Iqaamah sprechen?

Antwort:

Was den Mann betrifft, so genügt es, wenn er die Iqaamah spricht, da er den Ruf zum Gebet vernommen hat und die Muslime es bereits verrichtet haben; so genügt ihm das Sprechen der Iqaamah. Was aber die Frau angeht, so muss sie weder die Iqaamah sprechen, noch zum Gebet rufen. Sie soll ohne Iqaamah und ohne Gebetsruf beten.

Quelle:

(1) Fataawa Nuurun ‘ala-l Darb (2/691) von Shaikh Ibn Baz

(2) Islamqa.com Frage #146921

Wer ohne Gebetswaschung (Wudu) das Gebet verrichtet, muss es wiederholen

بسم الله الرحمن الرحيم

Frage:

Manchmal merke ich nach dem Gebet, dass ich ohne Gebetswaschung (Wudu) gebetet habe. Soll ich danach die Gebetswaschung vollziehen und das Gebet wiederholen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Ja. Du bist verpflichtet, die Gebetswaschung zu vollziehen und das Gebet zu wiederholen. Die Gelehrten sind sich hierüber einig, da die Reinheit (der reine Zustand) eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets ist.

Der Beweis dafür sind die Worte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Allah wird das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath (ein unreiner Zustand) geschah, solange nicht annehmen, bis er den Wudu (Gebetswaschung) vollzogen hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (6954) und Muslim (225).

Und Muslim (224) überlieferte von ˈAbdullah Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein-, der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: ‚Das Gebet wird ohne Tuhur (Reinheit/reiner Zustand) nicht angenommen.‘“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (2/79): „Die Muslime (die Gelehrten) sind sich einig, dass derjenige, der sich im unreinen Zustand befindet (Muhdith ist) das Gebet nicht verrichten darf. Und ebenso sind sie sich darüber einig, dass sein Gebet (in diesem Zustand) ungültig ist, ungeachtet dessen, ob er über den unreinen Zustand wusste oder nicht, oder es vergessen hat. Wenn er jedoch aus Unwissen oder Vergesslichkeit so betet, so bürdet er sich keine Sünde auf. Falls er aber weiß, dass er sich im unreinen Zustand befindet, und das Gebet in dem Fall verboten (Haram) ist, so begeht er eine gewaltige Sünde.“ [Ende des Zitats]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islamqa.com #9023